Ölabscheider & Schlammfänge
Leichtflüssigkeitsabscheider wie Ölabscheider, Koaleszenzabscheider oder Benzinabscheider für mineralölhaltige Abwässer sowie deren Schlamm- und Sandfänge unterliegen regelmäßigen Kontrollen, Wartungen und Inspektionen. Bei spätestens 80% der höchstzulässigen Speichermenge sind Leichtflüssigkeitsabscheider zu entleeren und zu reinigen. Schlamm- bzw. Sandfänge dürfen 50 % ihres möglichen Gesamtspeichervolumens nicht überschreiten. Wir leeren bedarfsgerecht nach DIN 1999 - 100.
Eine umfassende Übersicht über unsere Leistungen in der Abscheidertechnik finden Sie in unserem Flyer.
Leerung, Reinigung & Entsorgung
Inhalte aus Leichtflüssigkeitsabscheider-Anlagen gelten als gefährliche Abfälle (*) und müssen nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) transportiert und entsorgt werden. Wir sind zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56 & 57 KrWG und erfüllen diese Anforderungen seit 1976 täglich mit Leidenschaft, modernsten Saugfahrzeugen und stetig weitergebildetem Personal. Zudem sind wir Fachbetrieb nach § 19 l WHG. Sämtliche Abfälle werden auf unsere CP-Anlage verbracht und nach neuestem Stand der Technik auf Basis des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BimSchG) sowie der europäischen IEE-Richtline behandelt.
Kontrolle statt Vertrauen! Im Abfallrecht transparent.
Wir verfügen über Sammelentsorgungsnachweise aller gängigen Abfallschlüssel im Bereich mineralölhaltiger Abwässer, sodass für jeden individuellen Fall eine abfallrechtlich ordnungsgemäße Entsorgung stattfinden kann.
- AVV 13 05 01* feste Abfälle aus Schlammfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
- AVV 13 05 02* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern
- AVV 13 05 03* Schlämme aus Einlaufschächten
- AVV 13 05 06* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern
- AVV 13 05 07* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern
- AVV 13 05 08* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl-/Wasserabscheidern
- AVV 13 08 99* Abfälle a. n. g.
Eigenkontrolle und Fremdkontrolle
Leichtflüssigkeitsabscheider müssen nach dem KrWG spätestens vierwöchentlich geleert und gereinigt werden. Stellt der Betreiber durch monatliche Kontrollen jedoch sicher, dass die Abscheideleistung nicht gefährdet ist, räumt der Gesetzgeber die Möglichkeit einer bedarfsgerechten Leerung ein.
Bedingungen:
- Führung eines lückenlosen Betriebstagebuches
- Monatliche Funktionskontrolle (Eigenkontrolle) durch eine sachkundige und eingewiesene Person des Betreibers ODER: durch einen beauftragten Dritten. (Fachkundiger Betrieb)
- Halbjährliche Wartung (Fremdkontrolle) durch einen beauftragten Fachbetrieb
- Dokumentation aller Maßnahmen
- Unverzügliche Beseitigung festgestellter Mängel
Kappler bietet Ihnen folgende Leistungen:
„rund-um-sorglos“
- Wir übernehmen die komplette Organisation Ihrer Prüftermine.
- Monatliche Eigenkontrolle Ihrer Anlage(n)
- Halbjährliche Wartung (Fremdkontrolle)
- Führung des Betriebstagebuches
- Abstimmung bedarfsgerechter Leerung
Alternative: Sachkundeschulung
Sie möchten Ihre Anlagen monatlich selbst prüfen oder einfach Ihre Kenntnisse erweitern? Wir vermitteln Ihnen alle Kenntnisse in Form einer Schulung mit Sachkundenachweis und weisen Sie in Ihre Anlage individuell ein.
Generalinspektion
Nach DIN 1999-100 und 101 sowie EN 858 Teil 2
Leichtflüssigkeitsabscheider sind vor Inbetriebnahme und danach in Abständen von max. 5 Jahren einer Generalinspektion (GI) zu unterziehen.
Anforderungen der Generalinspektion sind unteranderem:
- Überprüfung des baulichen Zustandes
- Überprüfung der Einbauteile und der Innenbeschichtung
- Dichtheitsprüfung von Ölabscheider und Schlammfang mit Wasser
- Dichtheitsprüfung der Grundleitung mit sämtlichen Zuläufen nach DIN 1610
- Überprüfung des Betriebstagebuches
Unsere fachkundigen Prüfmonteure sind durch jährliche externe Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung. Unsere Messtechnik namhafter Hersteller wird regelmäßig geeicht, gewartet und kalibriert.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten sie umgehend eine umfangreiche Dokumentation mit:
- Abschlussbericht der GI mit Fotodokumentation
- Protokoll Dichtheitsprüfung
- Lageplan (Skizze)
- Schachtplan (Skizze)
- Prüfprotokolle
- Mängelbericht